Struktur der Oberschule

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Im 5. Schuljahrgang wird jahrgangsbezogen unterrichtet, d.h. es gibt keinen Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialzweig in diesem Jahrgang. In einer Klasse können sich somit Schüler mit einer Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialempfehlung befinden. Alle Schüler einer Klasse erhalten gemeinsamen Unterricht in allen Fächern. Durch innere Differenzierung wird der Schüler auf seinem jeweiligen Leistungsstand gefördert und/oder gefordert.

In den Fächern Deutsch und Mathematik findet darüber hinaus wöchentlich in zwei Unterrichtsstunden sowie in Englisch in einer Unterrichtsstunde eine Differenzierung auf den Anforderungsebenen G (grundlegende Anforderungen, Kerncurriculum der Hauptschule), E (erweiterte Anforderungen, Kerncurriculum der Realschule) und Z (zusätzliche Anforderungen, Kerncurriculum des Gymnasiums) statt.

Nach einem schulinternen Konzept werden die Schüler in speziell dafür ausgewiesenen Stunden in ihrem Sozialverhalten gestärkt und gefestigt.   

 

Auch im 6. Schuljahrgang wird jahrgangsbezogen unterrichtet. Es findet jetzt jedoch nicht mehr in allen Fächern einer Klasse ein gemeinsamer Unterricht statt. In den Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik wird eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durchgeführt. Das bedeutet, dass der Schüler in dem jeweiligen Fach seinem Leistungsniveau entsprechend in einen der Kurse G, E oder Z eingeteilt wird. Ein Wechsel in einen Kurs mit niedrigeren oder höheren Anforderungen ist bei entsprechenden Voraussetzungen halbjährlich möglich.

Ähnlich wie im 5. Schuljahrgang werden die Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik innerhalb der Kurse weiterhin gefördert und gefordert.

Nach einem schulinternen Konzept werden die Schüler in speziell dafür ausgewiesenen Stunden in ihrem Sozialverhalten gestärkt und gefestigt.

 

Ab dem 7. Schuljahrgang werden der Hauptschulzweig, der Realschulzweig und der Gymnasialzweig eingerichtet. Die Schüler einer Hauptschul-, einer Realschul- und einer Gymnasialklasse erhalten überwiegend schulzweigbezogenen Unterricht (Ausnahme: z.B. Arbeitsgemeinschaft).

Die Schüler haben auf Beschluss der Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik, Chemie, Biologie am Unterricht des nächst höheren Schulzweiges (HS → RS, RS → GY) teilzunehmen.

Im Hauptschulzweig gibt es zusätzlich eine Berufsvorbereitungsklasse (BVK), in der die Schüler an mindestens einem Tag (8 Stunden) ausschließlich berufspraktischen Unterricht erhalten.

 

Auch im 8. Schuljahrgang erhalten die Schüler einer Hauptschul-, einer Realschul- und einer Gymnasialklasse überwiegend schulzweigbezogenen Unterricht.

Die Schüler haben auf Beschluss der Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik, Chemie, Biologie am Unterricht des nächst höheren Schulzweiges (HS → RS, RS → GY) teilzunehmen.

Im Hauptschulzweig gibt es zusätzlich eine Berufsvorbereitungsklasse (BVK), in der die Schüler an mindestens einem Tag in einem Betrieb erste berufspraktische Erfahrungen sammeln.

 

Auch im 9. Schuljahrgang werden die Schüler einer Hauptschul-, einer Realschul- und einer Gymnasialklasse überwiegend schulzweigbezogenen unterrichtet.

In den Fächern Englisch und Mathematik wird im Hauptschulschulzweig eine äußere Fachleistungsdifferenzierung auf den Anforderungsebenen G und E durchgeführt.

Die Schüler haben auf Beschluss der Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik, Chemie, Biologie am Unterricht des nächst höheren Schulzweiges (HS → RS, RS → GY) teilzunehmen.

Im Hauptschulzweig gibt es zusätzlich eine Berufsvorbereitungsklasse (BVK), in der die Schüler an mindestens einem Tag in einem Betrieb weitere berufspraktische Erfahrungen sammeln.

 

Auch im 10. Schuljahrgang findet im Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialzweig überwiegend schulzweigbezogener Unterricht statt.

In den Fächern Englisch und Mathematik wird im Hauptschulschulzweig eine äußere Fachleistungsdifferenzierung auf den Anforderungsebenen G und E durchgeführt.

Die Schüler haben auf Beschluss der Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik, Chemie, Biologie am Unterricht des nächst höheren Schulzweiges (HS → RS, RS → GY) teilzunehmen.

Der 10. Schuljahrgang des Hauptschulzweiges ist kein verpflichtender Jahrgang, sondern kann freiwillig besucht werden, wenn eine Versetzung in diesen Schuljahrgang vorliegt.